08.07.01.08 (Mitte) Durchführen von Schweißarbeiten (2)
- Laufende Nr
- 629
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.07
- SYS_3
- 08.07.01
- SYS_4
- 08.07.01.08
- ORGEINHEIT
- Verbinden
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Schweißen
- ERAAA
- Durchführen von Schweißarbeiten (2)
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 3
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Schweißen von Teilen und Zusammenbauten
Angelieferte Teile und Baugruppen unterschiedlicher Materialart, Güte und Abmessungen am Schweißarbeitsplatz bereitlegen. Schweißanlage einstellen. Teile und Baugruppen maßgerecht, verzugsfrei, optisch sauber und qualitätsgerecht verschweißen. Schweißnähte putzen, ggf. ausbessern. Bei Qualitätsabweichungen und Störungen Vorarbeiter verständigen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Für die Anwendung verschiedener Schweißverfahren ist ein 12-monatiges systematisches Anlernen (incl. Schweißausbildung) erforderlich.